AGB

Mit diesen AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotografin und Kunden erreicht werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und voll umfänglich zur Kenntnis zu nehmen. Ohne Widerspruch vor Auftragsbeginn gelten diese als akzeptiert.

 

I. Definitionen

  1. Fotografische Arbeit:
    Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotografin für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
  2. Fotografin:
    Unter dem Begriff «Fotografin» wird die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person verstanden.
  3. Kunde:
    Als «Kunde» wird die Person bezeichnet, welche die fotografische Arbeit bei der Fotografin in Auftrag gibt.
  4. Parteien:
    Fotografin und Kunde werden nachfolgend «Parteien» genannt.
  5. Exemplar der fotografischen Arbeit:
    Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder kurz «Exemplar».
  6. Model-Release:
    Ein Modelvertrag, auch «Model Release» genannt, ist die schriftliche Zustimmung einer fotografierten Person zur Verwendung und Veröffentlichung ihres Bildes durch die Fotografin.

 

II. Leistungen (fotografische Arbeit)

 

  1. Die Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt voll und ganz im Ermessen der Fotografin. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung, Bildkomposition, Posing, Requisiten, die Anzahl der aufgenommenen Bilder, die Bildbearbeitung etc. zu.
  2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.
  3. Die Fotoapparate, -materialien, Requisiten sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden von der Fotografin besorgt.
  4. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
  5. Die Rohdaten (RAW) sowie unbearbeitete Bilder sind und bleiben ausnahmslos Eigentum der Fotografin und werden nicht ausgehändigt.
  6. Nur die im Voraus angemeldeten Personen dürfen am Termin erscheinen.
  7. Das Fotografieren mit Handys und anderen Kameras durch den Kunden oder andere anwesenden Personen während des Shootings ist nicht gestattet. 


 III. Gebühren

 

  1. Mit der Terminvergabe wird eine Reservierungsgebühr in der Höhe von CHF 100.- fällig. Diese ist im Voraus zu begleichen. Der Termin wird erst nach erfolgter Zahlung reserviert. Diese Reservierungsgebühr wird mit dem Gesamtbetrag des Fotoshootings verrechnet.
  2. Preislisten sind öffentlich einsehbar. Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.
  3. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung werden Spezialwünsche und dazugehörige Requisiten vom Kunden organisiert und finanziert.
  4. Geschenkgutscheine, Spezialangebote und andere Guthaben sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

 

IV. Umbuchungen

 

  1. Umbuchungen bzw. Terminverschiebungen müssen mindestens 48h im Voraus gemeldet werden.
  2. Die Fotografin behält sich das Recht vor, bei Bedarf aufgrund von Krankheit, Notfall oder ähnlichem den Termin auf den nächstmöglichen geeigneten Termin zu verschieben.

 

V. Stornierung

 

  1. Kommt es zu einer Stornierung der gebuchten Leistung durch den Kunden, so kann die Reservierungsgebühr nicht zurückerstattet werden.

 

VI. Kooperation des Kunden/der Hauptperson

 

  1. Die Fotografin ist nicht verantwortlich, wenn der Kunde oder die Hauptperson während der Aufnahmesitzung nicht kooperiert (Baby oder Kind weint, quengelt etc.), beziehungsweise nicht erscheint oder für verpasste Bilder (Lächeln des Babys etc.).
  2. Die Sicherheit des Kunden geht vor. Die Fotografin nimmt sich daher das Recht, Posen, die nach Ihrem Ermessen nicht der Sicherheit des Kunden oder der Hauptperson dienen, zu verweigern.
  3. Sollte der Kunde mit dem Endresultat unzufrieden sein, kann die Aufnahmesitzung mit einer Ermässigung von 20% des Gesamtbetrages wiederholt werden. Sämtliche Bilder der ersten Aufnahmesitzung werden gelöscht.
  4. Sollten die fertigen Produkte aus einer Aufnahmesitzung aufgrund technischer Probleme (Kameraausfall oder Belichtungsprobleme, Ausfall der Speicherkarte etc.) unbrauchbar sein, wird das Shooting zu einem gemeinsam vereinbarten Termin kostenlos wiederholt.

 

VII. Bildauswahl, Bestellung und Lieferung

 

  1. Die Fotografin wird die Bilder des Shootings auf Grundlage der künstlerischen Freiheit der Fotografin retuschieren und bearbeiten.
  2. Die fertigen Bilder werden in einer passwortgeschützten privaten Onlinegalerie innerhalb von 14 Tagen nach der Bildauswahl zum Download zur Verfügung gestellt.
  3. Nach getätigter Übergabe der Bilder ist die Fotografin nicht mehr für eine korrekte Archivierung der Bilder verantwortlich.
  4. Sollte etwas nicht den Erwartungen des Kunden entsprechen, so ist es die Aufgabe des Kunden, sich innert 5 Tagen nach Erhalt der Fotos mit der Fotografin in Verbindung zu setzen, damit eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Fotografische Arbeit als genehmigt.

 

VIII. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden, im Allgemeinen

 

  1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur für private, nicht für kommerzielle Zwecke nutzen. Für kommerzielle Zwecke ist eine schriftliche Vereinbarung von beiden Parteien zu unterzeichnen.
  2. Für Onlinemedien wie Facebook, Instagram, Whatsapp etc., ist das Markieren der Fotografin erwünscht. Allfällige Wasserzeichen dürfen nicht entfernt werden. Diese dienen zum Schutz der Kunden sowie der Fotografin.
  3. Die Fotografin hat uneingeschränktes Urheberrecht an den von ihr erstellten Aufnahmen. Gemäss dem Bundesgesetz sind alle Bilder urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem Copyright der Fotografin. Es ist illegal, die von der Fotografin erstellten, nicht käuflich erworbenen Bilder zu kopieren, scannen, herunterzuladen, drucken, verändern, neu zu produzieren oder anderweitig zu verwenden, dies gilt auch für Printscreens aus der Onlinegalerie.

 

IX. Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin

 

  1. Gewährt der Kunde vorab das Einverständnis, so behält die Fotografin das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form (Eigenwerbung, Portfolio, Messe, Magazine etc.) und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen.
  2. Um die Arbeit an Dritte zu übergeben oder Sie kommerziell zu nutzen, muss eine Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet werden. 

 

X. Haftungsbeschränkung

 

  1. Die Fotografin haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen.
  2. Kann die Fotografin aus Gründen, die nicht durch den Kunden verursacht worden sind – wie z.B. Krankheit, Verkehrsstörungen, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse etc. ihre vertraglichen Pflichten nicht einhalten, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.
  3. Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von fünf Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

 

XI. Datenschutz

 

  1. Persönliche und vertrauliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Fotografin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin.

 

                                                                         
Stand: 2025